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Ein Baby gilt grundsätzlich als mitreisende Person. Bei jeder Unterkunft finden Sie die maximale Personenzahl, die für die jeweilige Unterkunft zulässig ist. Dies betrifft also die Anzahl Erwachsener plus Kinder, die sich in der Unterkunft aufhalten werden. In einigen Fällen darf diese Anzahl mit 1 oder 2 Babys von 0 bis 2 Jahren überschritten werden. Dies ist allerdings nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Eine zusätzliche Babyausstattung oder ein Babybettchen ist nicht immer automatisch vorhanden.