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Regelungen für Drohnen auf Texel

Die Landschaft von Texel ist natürlich auch aus der Luft wunderschön anzusehen. Aber ist das Fliegen mit einer Drohne überhaupt erlaubt? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die geltenden Regeln.

Darf man auf Texel mit einer Drohne fotografieren oder filmen?

Das Fotografieren und Filmen mit einer Drohne ist auf Texel grundsätzlich verboten. Der Grund dafür ist, dass Texel zum Umweltschutzgebiet Wattenmeer gehört.

Umweltschutzgebiet

Das Umweltschutzgebiet Wattenmeer ist eine ausgewiesene Zone zum Schutz der Ruhe und der Natur. Hier ist der zivile Luftverkehr mit motorisierten Luftfahrzeugen bis zu einer Höhe von 450 Metern nicht erlaubt, außer in bestimmten Ausnahmefällen mit Genehmigung/Ausnahmegenehmigung. Dies gilt beispielsweise für Rettungsdienste, Überwachung/Inspektion oder Forschung.

Natura2000

Neben dem Umweltschutzgebiet ist die Natur von Texel auch ein Natura2000-Gebiet. Das illegale Fliegen mit einer Drohne in einem Natura-2000-Gebiet kann zu einer Geldstrafe führen. In und über Natura-2000-Gebieten darf man nur dann mit einer Drohne fliegen, wenn man dafür die ausdrückliche Genehmigung der Provinz und des Grundstücksverwalters hat. Manchmal ist auch eine Naturschutzgenehmigung erforderlich.

Gibt es Ausnahmen?

Das Verbot gilt nicht, wenn gemäß Artikel 3 oder 19 des Luftverkehrsbeschlusses 2014 zuvor eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde für:

  • Hilfs- und Rettungsmaßnahmen;
  • Überwachung und Ermittlung durch zuständige Behörden;
  • Kontrolle des Zustands von Hochspannungsleitungen und Rohrleitungen;
  • Messungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit, Verwaltung oder Wissenschaft;
  • odergelegentliche Foto- und Filmaufnahmen im Interesse der Berichterstattung oder Information.

Quelle: wetten.overheid.nl

Genehmigung einholen

Wenn Sie legal mit einer Drohne über Texel fliegen möchten, benötigen Sie zwei separate Genehmigungen: eine Luftfahrt-Ausnahmegenehmigung für das Umweltschutzgebiet Wattenmeer (über ILT/IenW) und eine Genehmigung/Erlaubnis für Natura 2000 über die zuständige Behörde (Umweltamt/Provinz) mit schriftlicher Genehmigung des Grundstücksverwalters.

Weitere Informationen und Vorschriften

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Fragen?

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Texel: 14 0222 oder gemeente@texel.nl.

Weitere praktische Informationen über Texel

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